BUND kündigen

Sie erstellen Ihr Schreiben kostenlos mit unserem Formular und unterschreiben es; wir versenden es per Einwurf-Einschreiben in Ihrem Auftrag. Versandbestätigung per E-Mail.

18,95 €inkl. MwSt. und Einwurf-Einschreiben. Das Erstellen ist kostenlos.
  • Ihr Schreiben erstellen Sie selbst, kostenlos
  • Einwurf-Einschreiben in Ihrem Auftrag, am nächsten Werktag
  • Versandbestätigung mit Sendungsnummer, kein Abo
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Schritt 1

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Mit Zusatz, falls vorhanden, zum Beispiel 12a.

Hierhin schicken wir die Versandbestätigung mit Sendungsnummer und die Kopie Ihres Schreibens.

Schritt 2

Ihr Vertrag bei BUND

BUND braucht diese Angabe, um Sie zu finden.

Ab wann?

Tag, Monat und Jahr, zum Beispiel 31.12.2026.

Sie müssen keinen Grund nennen. Wenn Sie einen angeben, steht er im Schreiben.

Schritt 3

Schreiben lesen und unterschreiben

Schreiben gelesen und unterschrieben.

Das ist Ihr Schreiben an BUND. Bitte lesen Sie es durch. Stimmt etwas nicht, gehen Sie zurück zu Schritt 1 oder 2.

Unterschreiben Sie mit dem Finger oder der Maus

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Schritt 4

Versenden und bezahlen

Einwurf-Einschreiben mit der Deutschen PostAufgabe am nächsten Werktag. Versandbestätigung mit Sendungsnummer und Kopie per E-Mail.
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Gesamtpreis inkl. Umsatzsteuer: 18,95 €

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Keine weiteren Kosten. Einmalige Zahlung. Kein Abonnement.

Was danach passiert

  1. HeuteSie unterschreiben und bezahlen. Die Kopie Ihres Schreibens kommt sofort per E-Mail.
  2. Am nächsten WerktagWir drucken Ihr Schreiben und liefern es in Ihrem Auftrag als Einwurf-Einschreiben bei der Deutschen Post ein. Die Versandbestätigung mit Sendungsnummer bekommen Sie per E-Mail.
  3. Meist zwei bis drei Werktage späterDie Deutsche Post wirft das Schreiben bei BUND in Berlin ein und erfasst den Einwurf. Haben Sie die Zustellmeldung gewählt, sagen wir Ihnen Bescheid.
  4. DanachBestätigt BUND Ihre Kündigung, erhalten Sie diese Nachricht, nicht wir.

Hören Sie nach zehn Werktagen nichts von BUND? Schreiben Sie uns. Ein Mitarbeiter schickt Ihnen die Kopie und die Versandbestätigung, damit Sie BUND selbst erinnern können.

Gelber Briefkasten der Deutschen Post an einer Hauswand aus Sandstein

Eine Mitgliedschaft beim BUND können Sie laut eigener Auskunft jederzeit und ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen, eine feste Kündigungsfrist nennt der Verband nicht. Ihr Schreiben schicken Sie an Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND), Kaiserin-Augusta-Allee 5, 10553 Berlin. Für eine online abgeschlossene Mitgliedschaft gilt zusätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht, das Sie am besten direkt beim BUND-Mitgliederservice bestätigen lassen.

BUND Kündigungsfrist und Voraussetzungen der Mitgliedschaft

BUND kündigen bedeutet, Ihre Mitgliedschaft bei diesem Umweltverband schriftlich zu beenden. Im Folgenden lesen Sie, welche Angaben der BUND für Ihre Kündigung braucht, an welche Adresse in Berlin das Schreiben geht und was für eine online abgeschlossene Mitgliedschaft zusätzlich gilt.

Vertragslaufzeit
Eine feste Vertragslaufzeit nennt der BUND nicht: Laut eigener Auskunft können Sie Ihre Mitgliedschaft jederzeit kündigen.

Quelle: bund.net

Kündigungsfrist
Der BUND nennt keine feste Kündigungsfrist: Die Kündigung ist laut eigener Auskunft jederzeit möglich.

Quelle: bund.net

Kündigungszeitpunkt
Jederzeit und ohne Angabe von Gründen; für eine online abgeschlossene Mitgliedschaft gilt zusätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab Vertragsabschluss.

Quelle: bund.net

Verlängerung
Eine automatische Vertragsverlängerung nennt der BUND nicht: Die Mitgliedschaft läuft weiter, bis Sie sie kündigen.

Quelle: bund.net

Kündigungskosten
Das prüfen Sie beim BUND.

BUND kündigen: So beenden Sie Ihre Mitgliedschaft

Laut eigener Auskunft können Sie Ihre BUND-Mitgliedschaft jederzeit, satzungsgemäß und ohne Angabe von Gründen kündigen. Schicken Sie Ihr Schreiben per Post oder per E-Mail an service@bund.net und nennen Sie darin Ihren Namen, Ihre Mitgliedsnummer, falls Sie diese kennen, Ihre Anschrift und das Datum, ab dem die Mitgliedschaft enden soll.

Möchten Sie stattdessen ein Schreiben mit Postweg und Nachweis verschicken, nutzen Sie diese Adresse:

Bund für Umwelt und Naturschutz / Deutschland e.V. (BUND)
Kaiserin-Augusta-Allee 5
10553 Berlin
Deutschland

Vor einer Kündigung lädt der BUND dazu ein, sich telefonisch beim Mitgliederservice zu melden, da sich mancher Fall auch durch eine Anpassung des Beitrags lösen lässt. Haben Sie Ihre Mitgliedschaft online abgeschlossen, steht Ihnen zusätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab Vertragsabschluss zu, dafür reicht das Online-Formular des BUND. Bitten Sie in jedem Fall um eine schriftliche Bestätigung, damit Sie das Ende der Mitgliedschaft nachweisen können.

Quelle: bund.net

Sie erstellen Ihr Schreiben kostenlos mit unserem Formular und unterschreiben es; wir versenden es in Ihrem Auftrag als Einwurf-Einschreiben mit der Deutschen Post. Das kostet 18,95 €. Den Versandnachweis erhalten Sie per E-Mail. Bestätigt das Unternehmen Ihre Kündigung, erhalten Sie diese Nachricht, nicht wir. Bis zur Abgabe können Sie widerrufen, das ist Ihr gesetzliches Recht; dafür berechnen wir nichts für die bereits geleistete Arbeit.

Adresse für Ihr Kündigungsschreiben an den BUND

Bund für Umwelt und Naturschutz / Deutschland e.V. (BUND)
Kaiserin-Augusta-Allee 5

10553 Berlin

Deutschland

Was der Anbieter in Ihrem Schreiben sehen will

  • Name des Mitglieds
  • Mitgliedsnummer, falls bekannt
  • Anschrift
  • Datum, ab dem die Mitgliedschaft enden soll
  • Unterschrift bei postalischer Kündigung

Quelle: bund.net

Häufige Fragen zum Thema BUND kündigen

Wie kündige ich meine Mitgliedschaft beim BUND?

Sie schicken dem BUND ein schriftliches Kündigungsschreiben per Post oder per E-Mail an service@bund.net. Nennen Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift und das Datum, ab dem die Mitgliedschaft enden soll. Alternativ senden Sie Ihr Schreiben an die Adresse in Berlin. Eine Begründung ist laut BUND nicht nötig.

Quelle: bund.net

Welche Kündigungsfrist gilt beim BUND?

Der BUND nennt auf seiner Seite keine feste Kündigungsfrist: Sie können die Mitgliedschaft laut eigener Auskunft jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen. Ab wann genau Ihre Kündigung wirksam wird, bestätigt Ihnen der Mitgliederservice am besten schriftlich. Warten Sie diese Bestätigung ab, bevor Sie von einem endgültigen Vertragsende ausgehen.

Quelle: bund.net

Kann ich eine online abgeschlossene Mitgliedschaft widerrufen?

Ja. Für eine online abgeschlossene Mitgliedschaft räumt der BUND ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab Vertragsabschluss ein, ohne Angabe von Gründen. Dafür genügt laut BUND das entsprechende Online-Formular. Nach Ablauf dieser Frist gilt die gewöhnliche, jederzeitige Kündigungsmöglichkeit. Für den Widerruf genügt eine formlose Mitteilung, eine Begründung ist nicht erforderlich.

Quelle: bund.net

Muss ich einen Grund für meine Kündigung angeben?

Nein. Der BUND schreibt ausdrücklich, dass Sie Ihre Mitgliedschaft satzungsgemäß und ohne Angabe von Gründen kündigen können. Sie müssen also nicht erklären, warum Sie austreten möchten. Geben Sie nur die für die Bearbeitung nötigen Angaben wie Namen, Anschrift und gewünschtes Enddatum an.

Quelle: bund.net

Kann ich vor der Kündigung meinen Mitgliedsbeitrag anpassen?

Der BUND lädt Mitglieder ausdrücklich ein, sich vor einer Kündigung telefonisch beim Mitgliederservice unter (030) 27 58 6-111 zu melden, da sich manche Anliegen individuell lösen lassen. Über ein Online-Formular können Sie Ihren Beitrag auch selbst anpassen, ohne die Mitgliedschaft ganz zu beenden.

Quelle: bund.net

Zu welchem Zeitpunkt endet meine Mitgliedschaft genau?

Das prüfen Sie beim BUND. Der Verband nennt auf seiner Seite keine feste Frist, sondern spricht von einer jederzeitigen Kündigungsmöglichkeit. Fragen Sie im Mitgliederservice nach dem genauen Enddatum und bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung, damit Sie es schwarz auf weiß haben.

Bekomme ich zu viel gezahlte Beiträge zurück?

Das prüfen Sie beim BUND. Ob nach einer Kündigung ein bereits gezahlter Beitragsanteil erstattet wird, geht aus den verfügbaren Angaben nicht hervor. Fragen Sie im Kündigungsschreiben ausdrücklich danach und lassen Sie sich den Sachverhalt vom Mitgliederservice schriftlich bestätigen. So können Sie im Zweifel nachweisen, welcher Betrag Ihnen noch zusteht.

Wie kündige ich die Mitgliedschaft eines verstorbenen Angehörigen beim BUND?

Teilen Sie dem BUND schriftlich mit, dass das Mitglied verstorben ist, mit Namen, Anschrift und dem Datum. Eine Kopie der Sterbeurkunde und ein Adresse für die Bestätigung helfen bei der Bearbeitung. Welche Unterlagen der Mitgliederservice konkret verlangt, prüfen Sie am besten direkt beim BUND.

Die Mitgliedschaft beim BUND beenden: Gründe

Mitglieder beenden ihre BUND-Mitgliedschaft aus ganz unterschiedlichen Gründen: ein knapperes Haushaltsbudget, der Wunsch, eine andere Organisation zu unterstützen, oder schlicht nachlassendes Interesse am Vereinsleben. Manche treten aus, weil sie lieber punktuell für ein bestimmtes Projekt spenden möchten statt über eine laufende Mitgliedschaft. Auch ein Umzug ins Ausland oder eine veränderte Lebenssituation, etwa nach dem Renteneintritt, führt häufig zu einer Kündigung. Wer nur den Beitrag senken möchte, findet beim BUND oft eine Alternative zur vollständigen Kündigung.

Über den BUND

Der BUND, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V., ist einer der großen deutschen Umwelt- und Naturschutzverbände mit Sitz in Berlin. Der Verband setzt sich für Klimaschutz, den Erhalt der biologischen Vielfalt und eine naturverträgliche Landwirtschaft ein und ist über Landes- und Kreisverbände in weiten Teilen Deutschlands aktiv. Mitglieder unterstützen die Arbeit mit einem laufenden Beitrag und können sich zugleich in lokalen Gruppen engagieren. Der Mitgliederservice ist telefonisch und per E-Mail erreichbar und hilft auch bei Fragen zu Beitrag oder Adressänderung. Wer die Mitgliedschaft beenden möchte, wendet sich am einfachsten schriftlich genau an diesen Mitgliederservice.

Quelle: bund.net

Kontaktdaten des BUND

Telefon
(030) 2 75 86-40
Anschrift
Bund für Umwelt und Naturschutz / Deutschland e.V. (BUND)
Kaiserin-Augusta-Allee 5

10553 Berlin

Deutschland

Aktualisiert am 2026-09-24, redactie aboclear

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