Swica Zusatzversicherungen kündigen
Sie erstellen Ihr Schreiben kostenlos mit unserem Formular und unterschreiben es; wir versenden es per Einschreiben in Ihrem Auftrag. Versandbestätigung per E-Mail.
- Ihr Schreiben erstellen Sie selbst, kostenlos
- Einschreiben in Ihrem Auftrag, am nächsten Werktag
- Versandbestätigung mit Sendungsnummer, kein Abo
Was danach passiert
- HeuteSie unterschreiben und bezahlen. Die Kopie Ihres Schreibens kommt sofort per E-Mail.
- Am nächsten WerktagWir drucken Ihr Schreiben und liefern es in Ihrem Auftrag als Einschreiben bei der Schweizerischen Post ein. Die Versandbestätigung mit Sendungsnummer bekommen Sie per E-Mail.
- Meist zwei bis drei Werktage späterDie Schweizerische Post stellt das Schreiben bei Swica Zusatzversicherungen in Winterthur zu. Haben Sie die Zustellmeldung gewählt, sagen wir Ihnen Bescheid.
- DanachBestätigt Swica Zusatzversicherungen Ihre Kündigung, erhalten Sie diese Nachricht, nicht wir.
Hören Sie nach zehn Werktagen nichts von Swica Zusatzversicherungen? Schreiben Sie uns. Ein Mitarbeiter schickt Ihnen die Kopie und die Versandbestätigung, damit Sie Swica Zusatzversicherungen selbst erinnern können.

Für Zusatzversicherungen gilt bei Swica laut den eigenen Bedingungen eine Mindestvertragsdauer von einem Jahr mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten vor dem 31. Dezember; massgeblich ist der Eingang bei Swica, nicht der Poststempel. Ihr Schreiben richten Sie an Swica in Winterthur. Für einen Nachweis empfiehlt sich der Versand als Einschreiben.
Swica Zusatzversicherungen: Kündigungsfrist und Bedingungen
Sie möchten eine Zusatzversicherung bei Swica kündigen, etwa eine Spital- oder Zahnzusatzversicherung. Hier lesen Sie, welche Frist die eigenen Bedingungen von Swica dafür vorsehen, an welche Adresse in Winterthur Ihr Schreiben geht und worauf Sie beim Zeitpunkt achten sollten.
- Vertragslaufzeit
- Laut den Bedingungen von Swica gilt für Zusatzversicherungen eine Mindestvertragsdauer von einem Jahr; das Versicherungsjahr endet jeweils am 31. Dezember.
Quelle: dam.swica.ch
- Kündigungsfrist
- Die Bedingungen sehen eine Kündigungsfrist von drei Monaten vor dem Ende des Versicherungsjahres vor.
Quelle: dam.swica.ch
- Kündigungszeitpunkt
- Ordentlich künden Sie auf das Ende des Versicherungsjahres, also auf den 31. Dezember, unter Einhaltung der Dreimonatsfrist.
Quelle: dam.swica.ch
- Verlängerung
- Reagieren Sie nicht rechtzeitig, verlängert sich der Vertrag laut den Bedingungen jeweils automatisch um ein weiteres Jahr.
Quelle: dam.swica.ch
- Kündigungskosten
- Eine gesonderte Kündigungsgebühr nennen die Bedingungen nicht; geschuldet bleiben die Prämien bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin.
Quelle: dam.swica.ch
Swica Zusatzversicherung kündigen: so gehen Sie vor
Für Zusatzversicherungen gelten bei Swica die eigenen Vertragsbedingungen und nicht die gesetzliche Frist der Grundversicherung. Diese sehen eine Mindestvertragsdauer von einem Jahr vor, wobei das Versicherungsjahr jeweils am 31. Dezember endet. Sie künden mit einer Frist von drei Monaten vor diesem Datum; reagieren Sie nicht rechtzeitig, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Wichtig: Laut den Bedingungen zählt der Eingang bei Swica bis 17 Uhr am letzten Arbeitstag vor Beginn der Dreimonatsfrist, nicht der Poststempel.
Für ein schriftliches Kündigungsschreiben mit Nachweis über den Eingang nutzen Sie diese Adresse:
Swica
Römerstrasse 38
8401 Winterthur
Switzerland
Nennen Sie Ihre Policennummer und die betroffene Zusatzversicherung, damit Swica Ihr Schreiben richtig zuordnen kann.
Quelle: dam.swica.ch
Sie erstellen Ihr Schreiben kostenlos mit unserem Formular und unterschreiben es; wir versenden es in Ihrem Auftrag als Einschreiben mit der Schweizerischen Post. Das kostet CHF 16.95. Den Versandnachweis erhalten Sie per E-Mail. Bestätigt das Unternehmen Ihre Kündigung, erhalten Sie diese Nachricht, nicht wir. Bis zur Abgabe können Sie widerrufen, das ist Ihr gesetzliches Recht; dafür berechnen wir nichts für die bereits geleistete Arbeit.
Adresse für Ihr Kündigungsschreiben an Swica
Swica
Römerstrasse 38
8401 Winterthur
Switzerland
Was der Anbieter in Ihrem Schreiben sehen will
- Name und Adresse
- Policennummer
- Bezeichnung der Zusatzversicherung
- Gewünschtes Kündigungsdatum
Häufige Fragen zum Swica Zusatzversicherung kündigen
Wie kündige ich eine Zusatzversicherung bei Swica?
Sie erstellen bei aboclear ein Schreiben mit Ihrer Policennummer, der betroffenen Zusatzversicherung und dem gewünschten Kündigungsdatum und unterschreiben es direkt auf dem Bildschirm. Wir versenden es anschliessend in Ihrem Auftrag als Einschreiben mit der Schweizerischen Post an Swica in Winterthur, rechtzeitig vor der geltenden Dreimonatsfrist.
Welche Kündigungsfrist gilt für Zusatzversicherungen bei Swica?
Laut den eigenen Bedingungen von Swica gilt eine Frist von drei Monaten vor dem Ende des Versicherungsjahres, das jeweils am 31. Dezember endet. Die Kündigung ist rechtzeitig, wenn sie spätestens am letzten Arbeitstag vor Beginn dieser Dreimonatsfrist bei Swica eintrifft und dort eingeht.
Wann genau muss meine Kündigung bei Swica eingetroffen sein?
Spätestens am letzten Arbeitstag vor Beginn der Dreimonatsfrist, bis 17 Uhr im Empfangsbereich von Swica. Massgeblich ist laut den Bedingungen der tatsächliche Eingang, nicht das Datum des Poststempels. Ein früher Versand gibt Ihnen daher mehr Sicherheit als ein Brief kurz vor der Frist.
Verlängert sich meine Zusatzversicherung bei Swica automatisch?
Ja. Künden Sie nicht rechtzeitig vor dem 31. Dezember unter Einhaltung der Dreimonatsfrist, verlängert sich der Vertrag laut den eigenen Bedingungen von Swica automatisch um ein weiteres volles Jahr. Die Prämien bleiben in diesem Fall bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin geschuldet.
Kann Swica selbst meine Zusatzversicherung kündigen?
Für das ordentliche Kündigungsrecht steht Swica laut den eigenen Bedingungen dieses Recht nicht zu; nur Sie als versicherte Person können ordentlich künden. Ändern sich jedoch Gesetzgebung oder Leistungsangebot wesentlich, kann Swica die Zusatzbedingungen anpassen und Ihnen dafür ein eigenes Kündigungsrecht einräumen.
An welche Adresse schicke ich meine Kündigung an Swica?
An Swica, Römerstrasse 38, 8401 Winterthur. Nennen Sie Ihre Policennummer und die genau betroffene Zusatzversicherung, damit Swica Ihr Schreiben richtig zuordnen kann. Ein Einschreiben bei der Schweizerischen Post gibt Ihnen zusätzlich einen Nachweis über das genaue Absendedatum und den Eingang bei Swica.
Was, wenn Swica die Bedingungen meiner Zusatzversicherung ändert?
Passt Swica die Zusatzbedingungen wegen neuer Gesetzgebung oder eines veränderten Leistungsangebots an, muss dies laut den Bedingungen spätestens 30 Tage vor Ablauf des Kalenderjahrs mitgeteilt werden. Sie können dann den betroffenen Teil des Vertrags auf das Ende des laufenden Kalenderjahrs kündigen.
Wie kündige ich eine Zusatzversicherung bei Swica nach einem Todesfall?
Angehörige teilen Swica den Todesfall am besten schriftlich mit, mit der Policennummer, einer Kopie der Sterbeurkunde und einer eigenen Adresse für allfällige Rückfragen von Swica. Welche weiteren Unterlagen Swica dafür genau verlangt und ab wann die Zusatzversicherung endet, kontrollieren Sie am besten telefonisch bei Swica.
Ihre Zusatzversicherung bei Swica beenden: Gründe
Versicherte beenden eine Zusatzversicherung bei Swica oft, um Prämien zu sparen, weil sie bei einem anderen Anbieter eine passendere Deckung finden, oder weil sich der eigene Bedarf ändert, etwa nach einem Umzug oder wenn Kinder aus der Familienpolice herauswachsen. Manche kündigen auch, weil sie eine Leistung wie eine private Spitalabteilung nicht mehr nutzen möchten. Nach einem Todesfall kündigen Angehörige die Zusatzversicherung der verstorbenen Person.
Über die Zusatzversicherungen von Swica
Swica bietet neben der obligatorischen Grundversicherung eine Reihe von Zusatzversicherungen an, etwa für Spitalaufenthalte, Zahnbehandlungen oder Unfälle, mit Sitz in Winterthur. Für diese Zusatzversicherungen gelten laut den eigenen Bedingungen eigene Regeln zu Laufzeit und Kündigung, die vom Vertragsjahr und nicht vom Kalenderhalbjahr der Grundversicherung ausgehen. Änderungen an den Bedingungen kündigt Swica jeweils spätestens 30 Tage vor Ablauf des Kalenderjahrs an. Einzelheiten zu Ihrer eigenen Zusatzversicherung kontrollieren Sie am besten direkt bei Swica.
Quelle: dam.swica.ch
Kontaktdaten von Swica
- Kontaktformular
- kontrollieren Sie bei Swica
- Telefon
- 0800 80 90 80
- Anschrift
- Swica
Römerstrasse 38
8401 Winterthur
Switzerland
Aktualisiert am 2026-09-24, redactie aboclear
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