Presseabo.ch kündigen

Sie erstellen Ihr Schreiben kostenlos mit unserem Formular und unterschreiben es; wir versenden es per Einschreiben in Ihrem Auftrag. Versandbestätigung per E-Mail.

CHF 16.95inkl. MWST und Einschreiben. Das Erstellen ist kostenlos.
  • Ihr Schreiben erstellen Sie selbst, kostenlos
  • Einschreiben in Ihrem Auftrag, am nächsten Werktag
  • Versandbestätigung mit Sendungsnummer, kein Abo

Was danach passiert

  1. HeuteSie unterschreiben und bezahlen. Die Kopie Ihres Schreibens kommt sofort per E-Mail.
  2. Am nächsten WerktagWir drucken Ihr Schreiben und liefern es in Ihrem Auftrag als Einschreiben bei der Schweizerischen Post ein. Die Versandbestätigung mit Sendungsnummer bekommen Sie per E-Mail.
  3. Meist zwei bis drei Werktage späterDie Schweizerische Post stellt das Schreiben bei Presseabo.ch in Zürich zu. Haben Sie die Zustellmeldung gewählt, sagen wir Ihnen Bescheid.
  4. DanachBestätigt Presseabo.ch Ihre Kündigung, erhalten Sie diese Nachricht, nicht wir.

Hören Sie nach zehn Werktagen nichts von Presseabo.ch? Schreiben Sie uns. Ein Mitarbeiter schickt Ihnen die Kopie und die Versandbestätigung, damit Sie Presseabo.ch selbst erinnern können.

Hände ziehen einen Brief aus einem braunen Umschlag auf einem Holztisch

Presseabo.ch tritt laut den eigenen Bedingungen nur als Vermittler auf: Ihr Vertrag kommt mit dem jeweiligen Verlag zustande, und dort gelten auch die Kündigungsfrist und die Bedingungen. Ein Schreiben zu Ihrem Abonnement richten Sie an SCHWEIZER MEDIEN, Konradstrasse 18, Postfach, 8021 Zürich; kontrollieren Sie zusätzlich beim Verlag Ihrer Zeitung oder Zeitschrift.

Presseabo.ch Kündigungsfrist und Bedingungen

Presseabo.ch kündigen ist nicht ganz gleich wie bei einem gewöhnlichen Zeitungsabonnement, weil presseabo.ch selbst nur als Vermittler auftritt. Hier lesen Sie, warum Ihr eigentlicher Vertragspartner der Verlag Ihrer Zeitung oder Zeitschrift ist, an welche Adresse in Zürich ein Schreiben an den Betreiber von presseabo.ch geht und wie Sie trotzdem sicher kündigen.

Vertragslaufzeit
Kontrollieren Sie beim Verlag Ihrer Zeitung oder Zeitschrift, welche Vertragsdauer für Ihr Abonnement gilt; presseabo.ch selbst ist nicht Ihr Vertragspartner.
Kündigungsfrist
Kontrollieren Sie beim Verlag Ihrer Zeitung oder Zeitschrift, welche Kündigungsfrist gilt.
Kündigungszeitpunkt
Kontrollieren Sie beim Verlag Ihrer Zeitung oder Zeitschrift, zu welchem Termin Sie kündigen können.
Verlängerung
Kontrollieren Sie beim Verlag Ihrer Zeitung oder Zeitschrift, ob sich das Abonnement automatisch verlängert.
Kündigungskosten
Kontrollieren Sie beim Verlag Ihrer Zeitung oder Zeitschrift, ob für die Kündigung selbst Kosten anfallen.

Presseabo.ch kündigen: so gehen Sie vor

Laut den eigenen Bedingungen tritt der Verband Schweizer Medien (VSM) über presseabo.ch ausschliesslich als Vermittler von Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements auf und ist selbst nicht Vertragspartner. Ihr Vertrag kommt mit dem jeweiligen Verlag zustande, und dort liegen auch die Kündigungsfrist und die genauen Bedingungen für Ihr Abonnement. Kontrollieren Sie deshalb zuerst beim Verlag Ihrer Zeitung oder Zeitschrift, wie und bis wann Sie kündigen können.

Für ein schriftliches Schreiben an den Betreiber von presseabo.ch, etwa bei Fragen zur Vermittlung selbst, nutzen Sie diese Adresse:

SCHWEIZER MEDIEN
Konradstrasse 18, Postfach
8021 Zürich
Switzerland

Nennen Sie dabei den Titel Ihres Abonnements und Ihre Kundendaten. Für die eigentliche Kündigung Ihres Zeitungs- oder Zeitschriftenabos ist jedoch der jeweilige Verlag der richtige Adressat.

Quelle: presseabo.ch

Sie erstellen Ihr Schreiben kostenlos mit unserem Formular und unterschreiben es; wir versenden es in Ihrem Auftrag als Einschreiben mit der Schweizerischen Post. Das kostet CHF 16.95. Den Versandnachweis erhalten Sie per E-Mail. Bestätigt das Unternehmen Ihre Kündigung, erhalten Sie diese Nachricht, nicht wir. Bis zur Abgabe können Sie widerrufen, das ist Ihr gesetzliches Recht; dafür berechnen wir nichts für die bereits geleistete Arbeit.

Adresse für ein Schreiben an den Betreiber von Presseabo.ch

SCHWEIZER MEDIEN
Konradstrasse 18, Postfach

8021 Zürich

Switzerland

Was der Anbieter in Ihrem Schreiben sehen will

  • Name und Adresse der abonnierenden Person
  • Titel der Zeitung oder Zeitschrift
  • Abonnementsnummer, falls vorhanden
  • Gewünschtes Enddatum

Häufige Fragen zum Presseabo.ch kündigen

Wie kündige ich mein presseabo.ch-Abonnement?

Weil der Verband Schweizer Medien über presseabo.ch nur als Vermittler auftritt, richten Sie Ihre Kündigung an den Verlag Ihrer Zeitung oder Zeitschrift, nicht an presseabo.ch selbst. Bei aboclear tragen Sie den Titel Ihres Abonnements und Ihre Daten ins Formular ein; wir prüfen mit Ihnen, an welche Adresse das Schreiben gehört, und versenden es als Einschreiben mit der Schweizerischen Post.

Ist presseabo.ch mein Vertragspartner?

Nein. Laut den eigenen Bedingungen tritt der Verband Schweizer Medien über presseabo.ch ausschliesslich als Vermittler auf. Ihr eigentlicher Vertrag kommt mit dem jeweiligen Verlag zustande. presseabo.ch hilft nur beim Abschluss und leitet Ihre Daten an den Anbieter weiter, den Sie ausgewählt haben.

Quelle: presseabo.ch

Welche Kündigungsfrist gilt für ein über presseabo.ch abgeschlossenes Abonnement?

Das hängt vom jeweiligen Verlag ab, denn presseabo.ch selbst nennt keine eigene Kündigungsfrist. Kontrollieren Sie die Frist in den Bedingungen der Zeitung oder Zeitschrift, für die Sie sich entschieden haben, oder direkt beim Verlag, bevor Sie Ihr Schreiben aufgeben. So vermeiden Sie eine unerwartete weitere Abbuchung nach Ihrer Kündigung.

Quelle: presseabo.ch

Kann ich über presseabo.ch ein zweites Abo für meinen Haushalt abschliessen?

Nein, laut den eigenen Bedingungen gilt das Angebot von presseabo.ch nur für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, die noch kein solches Abonnement haben, auch nicht über eine andere Person im selben Haushalt. Für eine Kündigung ist diese Regel nicht relevant, wohl aber, wenn Sie später ein neues Abo abschliessen wollen.

Quelle: presseabo.ch

An welche Adresse schicke ich ein Schreiben rund um mein presseabo.ch-Abonnement?

An SCHWEIZER MEDIEN, Konradstrasse 18, Postfach, 8021 Zürich, den Betreiber von presseabo.ch. Für die eigentliche Kündigung Ihres Zeitungs- oder Zeitschriftenabos ist jedoch der jeweilige Verlag zuständig; kontrollieren Sie dessen Adresse in den Bedingungen Ihres Abonnements. Nennen Sie in jedem Schreiben den Titel Ihres Abonnements und Ihre Kundendaten.

Muss ich meine Kündigung schriftlich einreichen?

Ob Ihr Verlag eine schriftliche Kündigung verlangt, hängt vom jeweiligen Anbieter ab und ist presseabo.ch selbst nicht zu entnehmen. Mit aboclear haben Sie in jedem Fall ein unterschriebenes Schreiben: Sie unterschreiben auf dem Bildschirm, und wir versenden es als Einschreiben mit der Schweizerischen Post an die richtige Adresse.

Woher weiss ich, ob meine Kündigung angekommen ist?

Den Nachweis über die Aufgabe Ihres Schreibens bei der Post erhalten Sie von uns per E-Mail. Ob der Verlag Ihre Kündigung angenommen hat und zu welchem Datum das Abo endet, bestätigt Ihnen der Verlag selbst, nicht presseabo.ch. Bewahren Sie diese Bestätigung bis zur letzten Ausgabe auf.

Wie kündige ich ein über presseabo.ch abgeschlossenes Abo nach einem Todesfall?

Angehörige teilen dem jeweiligen Verlag schriftlich mit, dass die abonnierende Person verstorben ist, mit Name, Adresse und, falls bekannt, der Abonnementsnummer, sowie einer Kopie der Sterbeurkunde. Kontrollieren Sie beim Verlag, welche weiteren Unterlagen nötig sind, da presseabo.ch selbst nicht Vertragspartner ist.

Ihr Abonnement über Presseabo.ch beenden: Gründe

Wer ein über presseabo.ch abgeschlossenes Zeitungs- oder Zeitschriftenabonnement kündigt, hat oft dieselben Gründe wie bei einem direkt abgeschlossenen Abo: ein Umzug, der Wunsch, digital statt auf Papier zu lesen, oder ein knapperes Budget. Manche wollten die Zeitung nur für eine Probezeit testen und entscheiden sich danach dagegen. Auch ein Todesfall in der Familie führt dazu, dass Angehörige ein bestehendes Abonnement beenden.

Über Presseabo.ch und den Verband Schweizer Medien

Presseabo.ch wird vom Verband Schweizer Medien (VSM) betrieben, mit Sitz an der Konradstrasse 18 in Zürich. Über die Plattform können Personen mit Wohnsitz in der Schweiz als Neuabonnentinnen und Neuabonnenten ein Abonnement für eine grosse Auswahl an Zeitungen und Magazinen abschliessen. Wichtig für eine Kündigung: Der VSM tritt dabei laut den eigenen Bedingungen ausschliesslich als Vermittler auf und ist selbst nicht Vertragspartner, sondern nur der jeweilige Verlag. Fragen zur Vermittlung selbst beantwortet der VSM telefonisch oder per E-Mail.

Quelle: presseabo.ch

Kontaktdaten von Presseabo.ch

Telefon
+41 44 318 64 64
Anschrift
SCHWEIZER MEDIEN
Konradstrasse 18, Postfach

8021 Zürich

Switzerland

Aktualisiert am 2026-09-24, redactie aboclear

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Eine Frage zu Ihrem Schreiben, auch wenn es schon versendet ist? Schreiben Sie uns. Sie bekommen innerhalb eines Werktags eine Antwort. hilfe@aboclear.eu