SAM kündigen
Sie erstellen Ihr Schreiben kostenlos mit unserem Formular und unterschreiben es; wir versenden es per Einschreiben in Ihrem Auftrag. Versandbestätigung per E-Mail.
- Ihr Schreiben erstellen Sie selbst, kostenlos
- Einschreiben in Ihrem Auftrag, am nächsten Werktag
- Versandbestätigung mit Sendungsnummer, kein Abo
- 1Ihre Angaben
- 2Ihr Vertrag
- 3Unterschreiben
- 4Versenden
Schritt 1 von 4. Ihre Angaben
Schritt 1
Ihre Angaben
, , .
Mit Zusatz, falls vorhanden, zum Beispiel 12a.
Hierhin schicken wir die Versandbestätigung mit Sendungsnummer und die Kopie Ihres Schreibens.
Schritt 2
Ihr Vertrag bei SAM
SAM braucht diese Angabe, um Sie zu finden.
Ab wann?
Tag, Monat und Jahr, zum Beispiel 31.12.2026.
Sie müssen keinen Grund nennen. Wenn Sie einen angeben, steht er im Schreiben.
Schritt 3
Schreiben lesen und unterschreiben
Schreiben gelesen und unterschrieben.
Das ist Ihr Schreiben an SAM. Bitte lesen Sie es durch. Stimmt etwas nicht, gehen Sie zurück zu Schritt 1 oder 2.
Unterschreiben Sie mit dem Finger oder der Maus
Schritt 4
Versenden und bezahlen
Wie möchten Sie bezahlen?
Gesamtbetrag: CHF 16.95, inklusive aller Steuern.
Mit Ihrer Bestellung akzeptieren Sie unsere AGB.
Einmalige Zahlung, kein Abonnement.
Was danach passiert
- HeuteSie unterschreiben und bezahlen. Die Kopie Ihres Schreibens kommt sofort per E-Mail.
- Am nächsten WerktagWir drucken Ihr Schreiben und liefern es in Ihrem Auftrag als Einschreiben bei der Schweizerischen Post ein. Die Versandbestätigung mit Sendungsnummer bekommen Sie per E-Mail.
- Meist zwei bis drei Werktage späterDie Schweizerische Post stellt das Schreiben bei SAM in Feusisberg zu. Haben Sie die Zustellmeldung gewählt, sagen wir Ihnen Bescheid.
- DanachBestätigt SAM Ihre Kündigung, erhalten Sie diese Nachricht, nicht wir.
Hören Sie nach zehn Werktagen nichts von SAM? Schreiben Sie uns. Ein Mitarbeiter schickt Ihnen die Kopie und die Versandbestätigung, damit Sie SAM selbst erinnern können.

Ihre Mitgliedschaft beim SAM können Sie nur schriftlich kündigen, und zwar auf den 31. Dezember eines Jahres; die Kündigung muss bis dahin bei der SAM-Zentralverwaltung eingetroffen sein. Ihr Schreiben richten Sie an den Schweizerischen Auto- und Motorradfahrer-Verband, Zentralverwaltung, Firststrasse 15, 8835 Feusisberg. Erst eine separate Kündigungsbestätigung per E-Mail macht Ihre Kündigung endgültig gültig.
SAM kündigen: Austrittsfrist laut Statuten
Sie möchten Ihre Mitgliedschaft beim SAM, dem Schweizerischen Auto- und Motorradfahrer-Verband, kündigen. Hier lesen Sie, was die Statuten zur Kündigungsfrist sagen, welche Adresse in Feusisberg dafür gilt und wie wir Ihr Schreiben in Ihrem Auftrag versenden.
- Vertragslaufzeit
- Eine Mitgliedschaft beim SAM hat keine feste Laufzeit; sie läuft weiter, bis Sie sie fristgerecht kündigen.
Quelle: s-a-m.ch
- Kündigungsfrist
- Laut den SAM-Statuten ist der Austritt nur schriftlich möglich, auf den 31. Dezember eines Jahres; die Kündigung muss bis spätestens zu diesem Datum beim SAM eingetroffen sein.
Quelle: s-a-m.ch
- Kündigungszeitpunkt
- Sie kündigen jeweils auf das Jahresende; verspätet eingehende Kündigungen zählt der SAM erst für das folgende Jahr.
Quelle: s-a-m.ch
- Verlängerung
- Kommt Ihre Kündigung nicht rechtzeitig bis zum 31. Dezember an, läuft die Mitgliedschaft laut den Statuten automatisch ein weiteres Jahr weiter.
Quelle: s-a-m.ch
- Kündigungskosten
- Kosten für die Kündigung selbst nennt der SAM nicht; kontrollieren Sie das bei der Zentralverwaltung.
SAM kündigen: so geht es
Gemäss den SAM-Statuten ist der Austritt jeweils nur schriftlich auf den 31. Dezember eines Jahres möglich; die Kündigung muss bis spätestens zu diesem Datum bei der SAM-Zentralverwaltung eingetroffen sein, nicht nur abgeschickt. Verspätet eingehende Kündigungen berücksichtigt der SAM erst für das Folgejahr. Die Bearbeitung kann laut der eigenen Website einige Tage dauern, und die Kündigung gilt erst als endgültig, sobald Sie von der Zentralverwaltung zusätzlich zur automatischen Eingangsmeldung eine separate Kündigungsbestätigung per E-Mail erhalten haben. Bei aboclear tragen Sie Ihre Mitgliedsdaten in das Formular ein und unterschreiben auf dem Bildschirm; wir versenden das Schreiben rechtzeitig vor dem 31. Dezember in Ihrem Auftrag. Für eine schriftliche Kündigung mit Nachweis nutzen Sie diese Adresse:
Schweizerischer Auto- und Motorradfahrer-Verband
Zentralverwaltung
Firststrasse 15
8835 Feusisberg
Switzerland
Nennen Sie im Schreiben Ihren Namen, Ihre Mitgliedsnummer, falls Ihnen bekannt, und das gewünschte Austrittsdatum.
Quelle: s-a-m.ch
Sie erstellen Ihr Schreiben kostenlos mit unserem Formular und unterschreiben es; wir versenden es in Ihrem Auftrag als Einschreiben mit der Schweizerischen Post. Das kostet CHF 16.95. Den Versandnachweis erhalten Sie per E-Mail. Bestätigt das Unternehmen Ihre Kündigung, erhalten Sie diese Nachricht, nicht wir. Bis zur Abgabe können Sie widerrufen, das ist Ihr gesetzliches Recht; dafür berechnen wir nichts für die bereits geleistete Arbeit.
Adresse für Ihr Kündigungsschreiben an den SAM
Schweizerischer Auto- und Motorradfahrer-Verband
Zentralverwaltung
Firststrasse 15
8835 Feusisberg
Switzerland
Was der Anbieter in Ihrem Schreiben sehen will
- Name und, falls bekannt, Mitgliedsnummer
- Aktuelle Anschrift
- Kündigungsgrund oder Kommentar (freiwilliges Feld laut SAM-Formular)
- Unterschrift
Quelle: s-a-m.ch
Häufige Fragen zum SAM kündigen
Wie kündige ich meine Mitgliedschaft beim SAM?
Gemäss den SAM-Statuten kündigen Sie Ihre Mitgliedschaft ausschliesslich schriftlich, auf den 31. Dezember eines Jahres. Der SAM bietet dafür auf der eigenen Website ein Formular mit einem freiwilligen Feld für Ihren Kündigungsgrund. Bei aboclear tragen Sie Ihre Mitgliedsdaten stattdessen in unser Formular ein, unterschreiben auf dem Bildschirm, und wir versenden Ihr Schreiben rechtzeitig als Einschreiben mit der Schweizerischen Post an die Zentralverwaltung in Feusisberg.
Quelle: s-a-m.ch
Bis wann muss ich beim SAM kündigen?
Ihre Kündigung muss laut den Statuten spätestens am 31. Dezember bei der SAM-Zentralverwaltung eingetroffen sein, nicht nur an diesem Tag abgeschickt. Kommt Ihr Schreiben später an, berücksichtigt der SAM die Kündigung erst für das folgende Jahr. Verschicken Sie Ihr Schreiben deshalb rechtzeitig vor dem Stichtag, am besten mehrere Wochen im Voraus, damit die Post genügend Zeit hat.
Quelle: s-a-m.ch
Wann ist meine Kündigung beim SAM endgültig gültig?
Erst wenn Sie von der SAM-Zentralverwaltung zusätzlich zur automatischen Eingangsmeldung eine separate Kündigungsbestätigung per E-Mail erhalten haben, gilt Ihre Kündigung laut den Statuten als endgültig. Die Bearbeitung kann nach Angabe des SAM einige Tage dauern. Erhalten Sie längere Zeit keine solche Bestätigung, fragen Sie am besten telefonisch bei der Zentralverwaltung nach, ob Ihr Schreiben angekommen ist.
Quelle: s-a-m.ch
An welche Adresse schicke ich die Kündigung an den SAM?
An den Schweizerischen Auto- und Motorradfahrer-Verband, Zentralverwaltung, Firststrasse 15, 8835 Feusisberg. Diese Adresse nennt der SAM selbst für seine Zentralverwaltung. Geben Sie in Ihrem Schreiben Ihren Namen und, falls bekannt, Ihre Mitgliedsnummer an, damit Ihre Kündigung schnell zugeordnet wird. Ein eingeschriebener Versand über die Schweizerische Post gibt Ihnen einen Nachweis über das Datum, an dem der SAM Ihr Schreiben erhalten hat.
Verliere ich beim Austritt aus dem SAM Vergünstigungen?
Ja: laut dem eigenen Kündigungsformular verlieren Sie mit dem Austritt allfällige Rabatte und Vergünstigungen für SAM-Mitglieder, etwa bei bestimmten Versicherern. Informieren Sie solche Partner nach Ihrer Kündigung selbst über den Austritt, damit dort keine vergünstigten Konditionen mehr fälschlich weiterlaufen. Prüfen Sie vor der Kündigung, ob eine laufende Lizenz oder Startnummer für die Saison von der Mitgliedschaft abhängt.
Quelle: s-a-m.ch
Kann ich meine Mitgliedschaft beim SAM auch vor dem 31. Dezember beenden?
Die Statuten sehen den Austritt ausdrücklich auf den 31. Dezember eines Jahres vor; eine ordentliche Kündigung auf einen anderen Termin nennt die Website nicht. Möchten Sie aus einem besonderen Grund früher austreten, etwa bei einer schweren Erkrankung, kontrollieren Sie bei der Zentralverwaltung, ob dafür eine Ausnahme möglich ist. Verschicken Sie Ihr reguläres Kündigungsschreiben in jedem Fall rechtzeitig vor dem Jahresende.
Was passiert, wenn meine Kündigung zu spät beim SAM ankommt?
Kommt Ihre Kündigung erst nach dem 31. Dezember bei der Zentralverwaltung an, berücksichtigt der SAM sie laut den eigenen Statuten erst für das folgende Kalenderjahr. Sie bleiben also für ein weiteres Jahr Mitglied und zahlen vermutlich den entsprechenden Beitrag. Planen Sie Ihr Schreiben deshalb mit Vorlauf, zum Beispiel über den eingeschriebenen Versand mit einem Nachweis über das Zustelldatum.
Quelle: s-a-m.ch
Wie kündige ich eine SAM-Mitgliedschaft nach einem Todesfall?
Angehörige teilen der SAM-Zentralverwaltung schriftlich mit, dass das Mitglied verstorben ist, mit Name, Mitgliedsnummer, falls bekannt, einer Kopie der Todesurkunde und einer eigenen Anschrift für die Antwort. Welche weiteren Unterlagen der SAM dafür verlangt und ob dafür dieselbe Frist zum 31. Dezember gilt, kontrollieren Sie am besten telefonisch bei der Zentralverwaltung.
Ihre Mitgliedschaft beim SAM beenden: Gründe
Mitglieder kündigen ihre Mitgliedschaft beim SAM aus verschiedenen Gründen: Sie fahren kein Trial oder Motorrad mehr, wechseln zu einem anderen Verband oder finden den Mitgliedsbeitrag im Verhältnis zur eigenen Nutzung zu hoch. Manche legen den Sport aus gesundheitlichen Gründen nieder. Nach einem Todesfall kündigen Angehörige die Mitgliedschaft der verstorbenen Person, sobald sie die nötigen Unterlagen zusammengestellt haben.
Über den SAM
Der SAM, der Schweizerische Auto- und Motorradfahrer-Verband, ist ein Verein mit einer Zentralverwaltung in Feusisberg im Kanton Schwyz. Auf der eigenen Website veröffentlicht der Verband unter anderem Reglemente für Trial-Rennen sowie Regeln für Lizenzen und Startnummern in einzelnen Kategorien. Mitglieder erreichen die Zentralverwaltung telefonisch unter 044 787 61 30 oder per E-Mail unter info@s-a-m.ch. Der Austritt ist laut den Statuten nur schriftlich möglich, jeweils auf den 31. Dezember eines Jahres.
Quelle: s-a-m.ch
Kontaktdaten des SAM
- Website
- https://www.s-a-m.ch/
- Kontaktformular
- kontrollieren Sie bei der SAM-Zentralverwaltung
- Telefon
- 044 787 61 30
- info@s-a-m.ch
- Anschrift
- Schweizerischer Auto- und Motorradfahrer-Verband
Zentralverwaltung
Firststrasse 15
8835 Feusisberg
Switzerland
Aktualisiert am 2026-09-24, redactie aboclear
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