PVB kündigen
Sie erstellen Ihr Schreiben kostenlos mit unserem Formular und unterschreiben es; wir versenden es per Einschreiben in Ihrem Auftrag. Versandbestätigung per E-Mail.
- Ihr Schreiben erstellen Sie selbst, kostenlos
- Einschreiben in Ihrem Auftrag, am nächsten Werktag
- Versandbestätigung mit Sendungsnummer, kein Abo
Was danach passiert
- HeuteSie unterschreiben und bezahlen. Die Kopie Ihres Schreibens kommt sofort per E-Mail.
- Am nächsten WerktagWir drucken Ihr Schreiben und liefern es in Ihrem Auftrag als Einschreiben bei der Schweizerischen Post ein. Die Versandbestätigung mit Sendungsnummer bekommen Sie per E-Mail.
- Meist zwei bis drei Werktage späterDie Schweizerische Post stellt das Schreiben bei PVB in Bern zu. Haben Sie die Zustellmeldung gewählt, sagen wir Ihnen Bescheid.
- DanachBestätigt PVB Ihre Kündigung, erhalten Sie diese Nachricht, nicht wir.
Hören Sie nach zehn Werktagen nichts von PVB? Schreiben Sie uns. Ein Mitarbeiter schickt Ihnen die Kopie und die Versandbestätigung, damit Sie PVB selbst erinnern können.

Ihre Mitgliedschaft beim Personalverband des Bundes PVB können Sie grundsätzlich jederzeit beenden, meist zum Ende des Mitgliedschaftsjahres; die genaue Frist kontrollieren Sie beim PVB. Ihr Schreiben richten Sie an den PVB, Verbandssekretariat, Effingerstrasse 19, 3008 Bern. Telefonisch erreichen Sie den PVB unter +41 31 938 60 61.
PVB Kündigungsfrist und Mitgliedschaftsbedingungen
PVB kündigen bedeutet, Ihre Mitgliedschaft beim Personalverband des Bundes zu beenden. Nachfolgend lesen Sie, an welche Adresse in Bern Ihr Schreiben geht und welche Angaben das Verbandssekretariat braucht, um Ihre Mitgliedschaft zu finden.
- Vertragslaufzeit
- Kein Vertrag mit fester Laufzeit: Ihre Mitgliedschaft beim PVB läuft, bis Sie sie kündigen.
Quelle: Regel für diese Branche
- Kündigungsfrist
- Kontrollieren Sie beim PVB, ab welchem Zeitpunkt Ihre Kündigung wirksam wird.
- Kündigungszeitpunkt
- Grundsätzlich jederzeit möglich, meist zum Ende des Mitgliedschaftsjahres.
Quelle: Regel für diese Branche
- Verlängerung
- Kontrollieren Sie beim PVB, ob nach Ihrem Schreiben noch ein Mitgliederbeitrag eingezogen wird.
- Kündigungskosten
- Kontrollieren Sie beim PVB, ob für die laufende Periode noch etwas geschuldet ist.
PVB kündigen: so beenden Sie Ihre Mitgliedschaft
Als Mitglied des Personalverbands des Bundes können Sie Ihre Mitgliedschaft grundsätzlich jederzeit beenden, meist wirksam zum Ende des Mitgliedschaftsjahres. Ab welchem konkreten Beitrag Ihre Kündigung greift, kontrollieren Sie am besten telefonisch unter +41 31 938 60 61 oder per E-Mail an pvb@pvb.ch beim Verbandssekretariat. Nach Schweizer Recht ist dafür keine bestimmte Form vorgeschrieben (Art. 11 OR), ein eingeschriebener Brief gibt Ihnen aber ein Datum und einen Nachweis in der Hand.
Für ein schriftliches Schreiben nutzen Sie diese Adresse:
Personalverband des Bundes PVB
Verbandssekretariat
Effingerstrasse 19
3008 Bern
Switzerland
Nennen Sie Ihren Namen, Ihre Adresse und, falls bekannt, Ihre Mitgliedernummer, damit der PVB Ihre Mitgliedschaft zuordnen kann.
Sie erstellen Ihr Schreiben kostenlos mit unserem Formular und unterschreiben es; wir versenden es in Ihrem Auftrag als Einschreiben mit der Schweizerischen Post. Das kostet CHF 16.95. Den Versandnachweis erhalten Sie per E-Mail. Bestätigt das Unternehmen Ihre Kündigung, erhalten Sie diese Nachricht, nicht wir. Bis zur Abgabe können Sie widerrufen, das ist Ihr gesetzliches Recht; dafür berechnen wir nichts für die bereits geleistete Arbeit.
Adresse für Ihr Kündigungsschreiben an den PVB
Personalverband des Bundes PVB
Verbandssekretariat
Effingerstrasse 19
3008 Bern
Switzerland
Was der Anbieter in Ihrem Schreiben sehen will
- Name und Adresse
- Mitgliedernummer, falls bekannt
- IBAN, von der der Beitrag abgebucht wird
- Gewünschtes Enddatum
- Unterschrift
Häufige Fragen zum PVB kündigen
Wie kündige ich meine Mitgliedschaft beim PVB?
Sie füllen bei aboclear das Formular mit Ihrem Namen, Ihrer Adresse und, falls bekannt, Ihrer Mitgliedernummer aus und unterschreiben das Schreiben auf dem Bildschirm. Wir versenden es anschliessend in Ihrem Auftrag als Einschreiben mit der Schweizerischen Post an das Verbandssekretariat des PVB in Bern.
Welche Frist gilt für die Kündigung beim PVB?
Als Vereinsmitgliedschaft können Sie beim PVB in der Regel jederzeit kündigen, oft wirksam zum Ende des Mitgliedschaftsjahres. Ab welchem konkreten Beitrag Ihre Kündigung greift, kontrollieren Sie telefonisch unter +41 31 938 60 61 beim Verbandssekretariat, bevor Sie Ihr Schreiben versenden.
Quelle: Regel für diese Branche
Reicht es, die Lastschrift für meinen Mitgliederbeitrag zu stoppen?
Eine gestoppte Lastschrift verhindert nur die nächste Abbuchung; der PVB weiss dadurch nicht automatisch, dass Sie Ihre Mitgliedschaft beenden möchten. Melden Sie sich deshalb zusätzlich schriftlich beim Verbandssekretariat, damit Ihr Dossier korrekt abgeschlossen wird und keine neue Abbuchung mehr angefragt wird.
An welche Adresse schicke ich die Kündigung an den PVB?
An den Personalverband des Bundes PVB, Verbandssekretariat, Effingerstrasse 19, 3008 Bern. Nennen Sie in Ihrem Schreiben Ihre Mitgliedernummer, falls Sie diese kennen, damit Ihre Mitgliedschaft rasch gefunden wird. Für einen Nachweis über Absendedatum und Zustellung empfiehlt sich der Versand als Einschreiben.
Bietet der PVB Rechtsschutz auch nach der Kündigung noch an?
Ob ein laufender Rechtsschutzfall nach Ihrer Kündigung noch vom PVB weiterbetreut wird, kontrollieren Sie am besten telefonisch beim Verbandssekretariat unter +41 31 938 60 61. Das kann je nach Zeitpunkt der Meldung und der genauen Mitgliedschaftsdauer unterschiedlich geregelt sein, auch bei einem laufenden Fall.
Wofür setzt sich der PVB für seine Mitglieder ein?
Der PVB vertritt laut einer eigenen Mitteilung die Anstellungsbedingungen des Bundespersonals, etwa bei kurzfristigen Verschlechterungen oder gekürzten Leistungsprämien. Genaue Angaben zu einzelnen Mitgliedschaftsvorteilen wie Rechtsschutz oder Beratung kontrollieren Sie am besten direkt beim Verbandssekretariat in Bern, telefonisch oder per E-Mail.
Quelle: pvb.ch
Kann ich statt zu kündigen meine Mitgliedschaft ruhen lassen?
Ob der PVB eine Unterbrechung der Mitgliedschaft anbietet, etwa bei einer Pause im Bundesdienst, kontrollieren Sie am besten telefonisch oder per E-Mail an pvb@pvb.ch. Das kann eine Option sein, wenn Sie später wieder Mitglied werden möchten, statt die Mitgliedschaft ganz zu beenden.
Wie kündige ich eine Mitgliedschaft beim PVB nach einem Todesfall?
Ein Angehöriger teilt dem PVB schriftlich mit, dass die Person verstorben ist, mit Name, Adresse und einer Kopie der Sterbeurkunde. Kontrollieren Sie beim Verbandssekretariat, welche weiteren Unterlagen nötig sind und ob die Bank noch laufende Abbuchungen stoppen muss, damit kein weiterer Beitrag eingezogen wird.
Ihre Mitgliedschaft beim PVB beenden: Gründe
Mitglieder kündigen ihre Mitgliedschaft beim PVB aus unterschiedlichen Gründen: der Austritt aus dem Bundesdienst, die Pensionierung, ein tieferes Einkommen oder der Wechsel zu einem anderen Berufsverband, der besser zur neuen Stelle passt. Manchmal läuft auch noch eine Mitgliedschaft einer verstorbenen Angehörigen oder eines verstorbenen Angehörigen weiter.
Über den PVB
Der Personalverband des Bundes PVB ist eine Gewerkschaft mit Verbandssekretariat an der Effingerstrasse 19 in Bern, die sich für die Anstellungsbedingungen des Bundespersonals einsetzt. Über die Website pvb.ch, telefonisch unter +41 31 938 60 61 oder per E-Mail an pvb@pvb.ch erreichen Sie das Sekretariat für Fragen zu Ihrer Mitgliedschaft. Einzelheiten zu Ihrem eigenen Beitrag, etwa zur genauen Kündigungsfrist, kontrollieren Sie direkt beim PVB.
Quelle: pvb.ch
Kontaktdaten des PVB
- Website
- https://www.pvb.ch
- Kontaktformular
- Kontrollieren Sie beim PVB
- Telefon
- +41 31 938 60 61
- pvb@pvb.ch
- Anschrift
- Personalverband des Bundes PVB
Verbandssekretariat
Effingerstrasse 19
3008 Bern
Switzerland
Aktualisiert am 2026-09-24, redactie aboclear
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