Vorarlberger Nachrichten kündigen
Sie erstellen Ihr Schreiben kostenlos mit unserem Formular und unterschreiben es; wir versenden es per Einschreiben in Ihrem Auftrag. Versandbestätigung per E-Mail.
- Ihr Schreiben erstellen Sie selbst, kostenlos
- Einschreiben in Ihrem Auftrag, am nächsten Werktag
- Versandbestätigung mit Sendungsnummer, kein Abo
- 1Ihre Angaben
- 2Ihr Vertrag
- 3Unterschreiben
- 4Versenden
Schritt 1 von 4. Ihre Angaben
Schritt 1
Ihre Angaben
, , .
Mit Zusatz, falls vorhanden, zum Beispiel 12a.
Hierhin schicken wir die Versandbestätigung mit Sendungsnummer und die Kopie Ihres Schreibens.
Schritt 2
Ihr Vertrag bei Vorarlberger Nachrichten
Vorarlberger Nachrichten braucht diese Angabe, um Sie zu finden.
Ab wann?
Tag, Monat und Jahr, zum Beispiel 31.12.2026.
Sie müssen keinen Grund nennen. Wenn Sie einen angeben, steht er im Schreiben.
Schritt 3
Schreiben lesen und unterschreiben
Schreiben gelesen und unterschrieben.
Das ist Ihr Schreiben an Vorarlberger Nachrichten. Bitte lesen Sie es durch. Stimmt etwas nicht, gehen Sie zurück zu Schritt 1 oder 2.
Unterschreiben Sie mit dem Finger oder der Maus
Schritt 4
Versenden und bezahlen
Wie möchten Sie bezahlen?
Gesamtbetrag inklusive Umsatzsteuer: € 17,95
Mit Ihrer Bestellung akzeptieren Sie unsere AGB.
Einmalige Zahlung. Kein Abo, keine Mindestlaufzeit, keine Lastschrift.
Was danach passiert
- HeuteSie unterschreiben und bezahlen. Die Kopie Ihres Schreibens kommt sofort per E-Mail.
- Am nächsten WerktagWir drucken Ihr Schreiben und liefern es in Ihrem Auftrag als Einschreiben bei der Österreichischen Post ein. Die Versandbestätigung mit Sendungsnummer bekommen Sie per E-Mail.
- Meist zwei bis drei Werktage späterDie Österreichische Post stellt das Schreiben bei Vorarlberger Nachrichten in Schwarzach zu. Haben Sie die Zustellmeldung gewählt, sagen wir Ihnen Bescheid.
- DanachBestätigt Vorarlberger Nachrichten Ihre Kündigung, erhalten Sie diese Nachricht, nicht wir.
Hören Sie nach zehn Werktagen nichts von Vorarlberger Nachrichten? Schreiben Sie uns. Ein Mitarbeiter schickt Ihnen die Kopie und die Versandbestätigung, damit Sie Vorarlberger Nachrichten selbst erinnern können.

Für das Tablet-Kombiangebot von Vorarlberger Nachrichten (VN-Digital bzw. VN-Premium) gilt laut AGB eine Mindestvertragsdauer von 24 Monaten und danach eine Kündigungsfrist von einem Monat; ohne rechtzeitige Kündigung läuft das Abo unbefristet weiter, ebenfalls mit einem Monat Frist kündbar. Ihr Schreiben richten Sie an die Russmedia Verlag GmbH in Schwarzach. Für ein Abo ohne Tablet-Kombi kontrollieren Sie die genaue Laufzeit bei Vorarlberger Nachrichten.
Vorarlberger Nachrichten Kündigungsfrist und Abo-Bedingungen
Sie möchten Vorarlberger Nachrichten kündigen, egal ob Print-, Digital- oder Tablet-Abo. Hier finden Sie die Frist aus den AGB, die Postadresse in Schwarzach und ein Schreiben, das wir in Ihrem Auftrag versenden.
- Vertragslaufzeit
- Für das Tablet-Kombiangebot (VN-Digital bzw. VN-Premium) gilt eine Mindestvertragsdauer von 24 Monaten. Für ein Abo ohne dieses Kombiangebot nennen die AGB keine Laufzeit; kontrollieren Sie diese bei Vorarlberger Nachrichten.
Quelle: vn.at
- Kündigungsfrist
- Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer bzw. für ein bereits auf unbestimmte Zeit laufendes Abo gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat.
Quelle: vn.at
- Kündigungszeitpunkt
- Beim Tablet-Kombiangebot kündigen Sie frühestens zum Ende der Mindestvertragsdauer; danach jederzeit mit einem Monat Vorlauf.
Quelle: vn.at
- Verlängerung
- Kündigen Sie nicht rechtzeitig, läuft das Abo zum dann gültigen Bezugspreis auf unbestimmte Zeit weiter, mit einem Monat Kündigungsfrist.
Quelle: vn.at
- Kündigungskosten
- Kosten für die Kündigung selbst nennen die AGB nicht; kontrollieren Sie das bei Vorarlberger Nachrichten.
Vorarlberger Nachrichten kündigen: so geht es
Nach den AGB von Vorarlberger Nachrichten enden Test-Abos automatisch nach der vereinbarten Laufzeit, ohne dass Sie kündigen müssen. Ein reguläres Print- oder Digital-Abo kündigen Sie schriftlich. Bei aboclear tragen Sie Ihre Daten und, falls vorhanden, Ihre Abonnentennummer in das Formular ein und unterschreiben auf dem Bildschirm; wir übernehmen den Versand. Weil Kündigungen bei Zeitungsabos oft nur schriftlich mit Unterschrift gültig sind und Sie im Streitfall die rechtzeitige Ankunft nachweisen müssen, empfiehlt sich der Versand als Einschreiben bei der Österreichischen Post. Die Postanschrift für Ihr Schreiben lautet:
Russmedia Verlag GmbH
Vorarlberger Nachrichten
Gutenbergstraße 1
6858 Schwarzach
Österreich
Nennen Sie im Schreiben Ihren Namen, Ihre Lieferadresse und das gewünschte Enddatum, damit der Verlag Ihr Abo zuordnen kann. Zahlen Sie per SEPA-Lastschrift, haben Sie laut AGB acht Wochen Zeit, eine einzelne Abbuchung zurückzuholen.
Quelle: vn.at
Sie erstellen Ihr Schreiben kostenlos mit unserem Formular und unterschreiben es; wir versenden es in Ihrem Auftrag als Einschreiben mit der Österreichischen Post. Das kostet € 17,95. Den Versandnachweis erhalten Sie per E-Mail. Bestätigt das Unternehmen Ihre Kündigung, erhalten Sie diese Nachricht, nicht wir. Bis zur Abgabe können Sie widerrufen, das ist Ihr gesetzliches Recht; dafür berechnen wir nichts für die bereits geleistete Arbeit.
Adresse für Ihr Kündigungsschreiben an Vorarlberger Nachrichten
Russmedia Verlag GmbH
Vorarlberger Nachrichten
Gutenbergstraße 1
6858 Schwarzach
Österreich
Was der Anbieter in Ihrem Schreiben sehen will
- Name und Lieferadresse
- Abonnentennummer, falls vorhanden
- E-Mail-Adresse des Kontos
- Gewünschtes Enddatum
- Unterschrift
Häufige Fragen zum Vorarlberger Nachrichten kündigen
Wie kündige ich mein Abo bei Vorarlberger Nachrichten?
Sie füllen bei aboclear das Formular mit Ihren Daten und, falls vorhanden, Ihrer Abonnentennummer aus und unterschreiben das Schreiben auf dem Bildschirm. Anschließend versenden wir es in Ihrem Auftrag als Einschreiben mit der Österreichischen Post an Russmedia in Schwarzach. Den Versandnachweis erhalten Sie danach per E-Mail.
Welche Kündigungsfrist gilt bei Vorarlberger Nachrichten?
Für das Tablet-Kombiangebot nennen die AGB eine Mindestvertragsdauer von 24 Monaten und danach eine Frist von einem Monat; ein bereits unbefristet laufendes Abo kündigen Sie ebenfalls mit einem Monat Frist. Für ein Abo ohne diese Kombi steht keine Frist in den AGB; kontrollieren Sie diese bei Vorarlberger Nachrichten.
Quelle: vn.at
Endet mein Test-Abo automatisch?
Ja. Laut AGB enden Test-Abos nach der im Vertrag vereinbarten Laufzeit automatisch, ohne dass eine Kündigung nötig ist. Eine Anrechnung auf ein Voll-Abonnement ist dabei nicht möglich. Möchten Sie danach kein reguläres Abo, müssen Sie nichts weiter tun. Bei Test- und Rabatt-Abos ist laut AGB zudem keine Urlaubsnachsendung möglich.
Quelle: vn.at
An welche Adresse schicke ich die Kündigung an Vorarlberger Nachrichten?
An Russmedia Verlag GmbH, Vorarlberger Nachrichten, Gutenbergstraße 1, 6858 Schwarzach. Nennen Sie Ihre Lieferadresse und, falls vorhanden, Ihre Abonnentennummer, damit Ihr Abo schnell zugeordnet wird. Ein Einschreiben bei der Österreichischen Post gibt Ihnen einen Nachweis über Versanddatum und Zustellung. Bewahren Sie diesen Nachweis auf, bis der Verlag Ihre Kündigung schriftlich bestätigt hat.
Was passiert, wenn ich mein Digital-Abo nicht rechtzeitig kündige?
Dann läuft es laut AGB zum dann gültigen Bezugspreis auf unbestimmte Zeit weiter. Ab diesem Zeitpunkt können Sie jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Prüfen Sie deshalb vor Ablauf der Mindestlaufzeit, ob Sie das Abo fortsetzen möchten, damit Sie keine ungewollte Verlängerung zu einem höheren Preis erleben.
Quelle: vn.at
Kann ich eine SEPA-Abbuchung von Vorarlberger Nachrichten zurückholen?
Ja, laut AGB haben Sie bei der Zahlungsart SEPA-Lastschrift acht Wochen Zeit ab Abbuchungsdatum, um ohne Angabe von Gründen eine Rückbuchung bei Ihrer Bank zu veranlassen. Höhe und Intervalle der Abbuchungen stehen vorab im Abo-Vertrag. Das ersetzt aber nicht die Kündigung selbst.
Quelle: vn.at
Wie kündige ich ein Abo bei Vorarlberger Nachrichten nach einem Todesfall?
Angehörige teilen Russmedia schriftlich mit, dass der Abonnent verstorben ist, mit Name, Lieferadresse, einer Kopie der Sterbeurkunde und einer Anschrift für die Bestätigung. Welche weiteren Unterlagen nötig sind, kontrollieren Sie am besten telefonisch beim Verlag. Geben Sie im Schreiben auch das gewünschte Enddatum des Abonnements an.
Gilt für ein gekoppeltes Mobilfunk-Angebot eine andere Frist?
Möglich: Laut AGB bleibt ein VN-Digital- oder VN-Mobil-Abo, das vertraglich mit einem anderen Russmedia-Produkt kombiniert ist, nur so lange aktiv, wie auch dieser andere Vertrag besteht. Ob und wie das für Ihr Angebot gilt, kontrollieren Sie bei Vorarlberger Nachrichten. Prüfen Sie dafür am besten Ihre eigene Vertragsbestätigung oder Ihre Rechnung.
Quelle: vn.at
Ihr Abo bei Vorarlberger Nachrichten beenden: Gründe
Leserinnen und Leser kündigen ihr Abo bei Vorarlberger Nachrichten aus verschiedenen Gründen. Manche steigen ganz auf digitale Nachrichten von anderen Anbietern um, andere wollen schlicht sparen. Ein Umzug aus Vorarlberg spielt bei einer regionalen Zeitung ebenfalls oft eine Rolle, weil die lokale Berichterstattung dann weniger relevant wird. Nach einem Todesfall kündigen Angehörige das Abo der verstorbenen Person, sobald sie die nötigen Unterlagen zusammengestellt haben.
Über Vorarlberger Nachrichten und Russmedia
Vorarlberger Nachrichten ist die regionale Tageszeitung für Vorarlberg und erscheint bei der Russmedia Verlag GmbH mit Sitz an der Gutenbergstraße 1 in Schwarzach. Neben der gedruckten Ausgabe bietet der Verlag Digital- und Tablet-Abos wie VN-Digital und VN-Premium an. Fragen zu laufenden Abos beantwortet der Abo-Service telefonisch oder per E-Mail. Einzelheiten zu Ihrem konkreten Abo, die hier nicht genannt sind, kontrollieren Sie direkt bei Vorarlberger Nachrichten.
Quelle: vn.at
Kontaktdaten von Vorarlberger Nachrichten
- Website
- http://www.vn.at
- Kontaktformular
- kontrollieren Sie bei Vorarlberger Nachrichten
- Telefon
- 05572 501-500
- abo@vn.at
- Anschrift
- Russmedia Verlag GmbH
Vorarlberger Nachrichten
Gutenbergstraße 1
6858 Schwarzach
Österreich
Aktualisiert am 2026-09-24, redactie aboclear
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